| Veranstaltung: | 4. Mitgliederversammlung 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND Würzburg (dort beschlossen am: 10.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 10.11.2025, 22:06 |
A11: SÄ2 Die Mitgliederversammlung ist unser wichtigstes Gremium
Antragstext
Die Mitgliederversammlung beschließt:
1. §4 Absatz 5 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Würzburg erhält folgende Fassung:
„Die Mitgliederversammlung bestimmt über die Grundlinien für die politische und
organisatorische Arbeit der GRÜNE JUGEND Würzburg.
Die Mitgliederversammlung
- legt den Haushalt fest
- beschließt über eingebrachte Anträge
- wählt und entlastet den Vorstand
- nimmt seine Berichte entgegen
- beschließt und ändert die Satzung, Ordnungen und Statuten
- erkennt Arbeitskreise an
- wählt eine zum RPJ zu delegierende Person (ein offener Platz) für die
Dauer von einem Jahr. Scheidet die Person vor Ablauf der Amtszeit aus
ihrem Amt aus, findet bei der nächsten Mitgliederversammlung, zu der noch
eingeladen werden kann, eine Neuwahl statt“
2. In §4 Absatz 7 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Würzburg erhält folgende
Fassung: „Inhaltliche Anträge, die auf der Mitgliederversammlung behandelt
werden sollen, müssen mindestens drei Tage vor dieser dem Vorstand vorliegen.“
2. In §4 nach Absatz 7 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Würzburg wird folgendes
eingefügt: „8) Nicht fristgerechte eingereichte Anträge werden als
Initiativanträge behandelt. Satzungsänderungsanträge, Rechenschaftsberichte und
Anträge zum Haushalt können keine Initiativanträge sein.
9) Initiativanträge benötigen die Unterstützung von mindestens 5 Mitgliedern.
Ihre Behandlung auf der Versammlung erfolgt, wenn mehr als 1/3 der
stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung zustimmen.
10) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird
eine Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt.“
Begründung
Die Mitgliederversammlung ist unser höchstes beschlussfähiges Gremium. Dementsprechend schreiben wir die gängige Praxis fest, um Rechtssicherheit zu schaffen. Das betrifft die Abstimmung im generellen und des Haushalts sowie Anerkennung von Arbeitskreisen auf der Mitgliederversammlung und Verfahren bei Abstimmung bei Initativanträgen.
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